Ausrutschen auf Salatsoße ist kein Arbeitsunfall
Der Sturz eines Daimler-Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn. Im Mai 2010 war ein 50-jähriger Mitarbeiter des Automobilherstellers in der Kantine des Sindelfinger Werks mit dem Tablett in der Hand auf Salatsoße ausgerutscht und hatte sich beim Sturz den linken Arm ...