Forderung nach gutem Deutsch keine Diskriminierung
Verlangt der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige "sehr gutes Deutsch", ist das keine Diskriminierung. Es sei vielmehr ein Hinweis auf die Notwendigkeit für die Tätigkeit, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az.: 2 Sa 171/11). Erst wenn zusätzliche Indizien vorliegen, könne von einer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft ausgegangen werden.