E-Commerce: Fehlende Grundpreisangabe wettbewerbswidrig
Die Angabe des Grundpreises ist auch im E-Commerce Pflicht. Dies hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Gericht sah aufgrund europarechtlicher Vorgaben keinen Raum für die Annahme eines Bagatellverstoßes.