
Zwei Tage mehr Jahresurlaub für Mitarbeiter über 58 Jahren: In Sachen Erholung behandelt ein Schuhhersteller jüngere und ältere Arbeitnehmer unterschiedlich. Das BAG hatte nichts dagegen einzuwenden, denn dem Arbeitgeber stehe ein Gestaltungsspielraum zum Schutz älterer Beschäftigter zu.