
Mitarbeiter, die einen Firmenwagen privat nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil lohnversteuern. Dieser kann nach der Ein-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode berechnet werden. Diktiergerät und Excel-Tabellen gelten dabei nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.