
Ist im GmbH-Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel vereinbart, die vorsieht, dass ein im Gesellschaftsvertrag benanntes Schiedsgericht über Rechtsstreitigkeiten in der GmbH entscheidet, dann ist das verbindlich für alle Beteiligten. Dies entschied der BGH im Falle einer Rechtsanwalts-GmbH.