Kaufrecht: Wer im Netz anbietet, muss auch liefern können Posted on 15. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung Eine Internet-Auktion erfordert vom jeweiligen Warenanbieter ein Mindestmaß an organisatorischen Maßnahmen, die eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung gewährleisten und insbesondere einen Doppelverkauf vermeiden.Mehr zum Thema 'Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'eBay-Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'Unmöglichkeit'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen