Neuwagenkauf: Fast neu ist nicht fabrikneu Posted on 11. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung Auch kaum sichtbare Mängel berechtigen den Käufer eines Neuwagens zum Rücktritt wegen fehlender Fabrikneuheit. Dieses Recht besteht auch dann fort, wenn der Käufer zunächst Nachbesserung verlangt.Mehr zum Thema 'Neufahrzeug'...Mehr zum Thema 'Kauf'...Mehr zum Thema 'Rücktritt vom Vertrag'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof'...Mehr zum Thema 'Nacherfüllung'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen