BGH: Falschparker dürfen abgeschleppt werden
Der Besitzer eines privaten (Firmen-)Parkplatzes darf unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen. Der Falschparker muss die Abschleppkosten ersetzen, nicht aber die Kosten für die Parkraumüberwachung. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).