Die Banken müssen ihre Karten aufdecken
Die Banken müssen ihre Rückvergütungen offen legen. Die Aufklärungspflicht der Banken umfasst nach der Rechtsprechung sämtliche Provisionen, Ausgabeaufschläge, Rückvergütungen („Kick-Backs“) und auch Bestandsprovisionen. Grundlage dieser Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)aus dem Jahre 2009.