Computerdateien des Betriebsrats sind tabu
Arbeitgeber haben in den Computerdateien des Betriebsrats nichts zu suchen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hingewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber auf dem Betriebsrats-Laufwerk eine achtseitige Stellungnahme zu einer Kündigung entdeckt.