Baurecht: Reparatur aus Kulanz schriftlich bestätigen Posted on 14. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung Repariert ein Handwerker einen Baumangel aus Kulanz und schließt er schriftlich den Anspruch auf Nachbesserung aus, hat der Bauherr bei weiteren Mängeln kein Recht auf die Beseitigung.Mehr zum Thema 'Reparatur'...Mehr zum Thema 'Nachbesserung'...Mehr zum Thema 'Kulanz'...Mehr zum Thema 'Verjährungsfrist'...Mehr zum Thema 'Beseitigung von Mängel'...Mehr zum Thema 'Mangel'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen