
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) strebt eine höhere Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge an. In diesem Zusammenhang bleiben über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-Verträge seit dem 1. Januar 2018 in der Auszahlungsphase beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.