BFH-Urteil: Dienstwagen-Steuer höchstrichterlich bestätigt Posted on 8. März 2013 by Haufe: Unternehmensführung Arbeitnehmer müssen die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung weiterhin als Arbeitslohn mit monatlich 1 Prozent des Listen-Neupreises versteuern.Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...Mehr zum Thema '1%-Regelung'...Mehr zum Thema 'Urteil'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen