In diesem Zusammenhang arbeitet das BKA eng mit internationalen Polizeibehörden zusammen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 dürfen deutsche Behörden nur in äußerst seltenen Fällen zur Online-Durchsuchung greifen. Voraussetzungen sind eine konkrete Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut sowie eine richterliche Verfügung. Danach arbeitete man einer Software, die …