Kündigung nach Förderungsende: Rückzahlung fällig
Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie einen förderungsbedürftigen Arbeitnehmer einstellen. Entlassen sie den Beschäftigten allerdings schon kurz nach dem Auslaufen der Förderung ohne Kündigungsgrund, müssen sie den Eingliederungszuschuss zurückzahlen. Das entschied das Landessozialgericht (LAG) Sachsen-Anhalt (Az.: L 5 As 62/08).