LAG: Urlaub verfällt automatisch nach 15 Monaten
Nationale Regeln, wonach Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankten nach 15 Monaten verfallen, sind zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nicht ganz klar war jedoch, ob der Gesetzgeber noch eine entsprechende Norm erlassen muss oder ob die Obergrenze ab sofort gilt Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg urteilte dazu als erstes Obergericht.