Sofortige Kündigung nach Griff in die Kasse Posted on 11. April 2012 by haufe.de/profirma - News Wer in die Kasse seines Arbeitgebers greift, darf auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz entschieden. komplette Meldung auf haufe.de/profirma - News lesen