
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Kernstück ist das Sozialpartnermodell als Tarifrente ohne Garantien. Auch für die traditionelle bAV bringt das BRSG Neuerungen: Es gelten neue steuerliche Förderungen und ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss.