Urteil: Betriebsrat darf nicht auf elektronische Personalakte zugreifen Posted on 26. Februar 2013 by Haufe: Unternehmensführung Mitglieder des Betriebsrates dürfen nicht auf das Personalinformationssystem ihres Unternehmens, also auf die elektronische Personalakte, zugreifen.Mehr zum Thema 'Betriebsrat'...Mehr zum Thema 'Einsicht in Personalakten'...Mehr zum Thema 'Personalakte'...Mehr zum Thema 'elektronische Personalakte'...Mehr zum Thema 'Urteil'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen