Urteil: Kein Unfallschutz auf der Toilette Posted on 19. April 2018 by Haufe: Unternehmensführung Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese Entscheidung hat das Sozialgericht Heilbronn getroffen, wie es am 4. April 2018 mitteilte.Mehr zum Thema 'Gesetzliche Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsunfall'... komplette Meldung auf Haufe: Unternehmensführung lesen