
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Shops sollen künftig einfacher über spezielle Online-Schlichtungsstellen beigelegt werden. Eine EU-Verordnung und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz schreiben vor, dass Online-Händler seit dem 9. Januar über einen Link auf diese Option aufmerksam machen müssen. Händlern, die diesen Hinweis auf ihren Websites nicht geben, drohen Abmahnungen. Die zu verlinkende Seite ...