
Arbeitgeber machen sich bei einer rechtswidrigen Versetzung dem Mitarbeiter gegenüber schadensersatzpflichtig, urteilte kürzlich das LAG Hessen. Damit es erst gar nicht zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Unternehmen die Grenzen des Direktionsrechts kennen und die Vorgaben für eine Versetzung beachten.