
Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, besser bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale, mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O37/12) untersagt, im Nachgang zur Übersendung von Angeboten an Unternehmen mit Folgeschreiben wie "Rechnung", "Mahnung oder "Inkasso" zur Zahlung aufzufordern.