Zinsanpassungsklauseln müssen nachvollziehbar sein
Kunden sollten nachvollziehen können, wie und wann eine Bank die Zinsen für den Dispokredit ändert. Bei einer Zinsanpassungsklausel, die dem Institut bei einer Änderung des Zinssatzes einen Ermessensspielraum einräumt, ist dies aber nicht unbedingt der Fall, befand das Landgericht Dortmund (Az.: 25 O 132/11). Die Klausel ist daher unzulässig.